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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Das Fehlen einer oder mehrerer Voraussetzungen für die Qualifikation der Pensionsabfindung (hier an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH) als Entschädigung iSd § 32 Z 1 lit. a EStG 1988 führt nicht zum Verlust der Steuerbarkeit der Zahlung, sondern lediglich zur Versagung der Rechtsfolge der begünstigten Besteuerung. Davon unberührt bleibt die Einordnung der Pensionsabfindung unter die Einkünfte gemäß § 22 Z 2 EStG 1988.Das Fehlen einer oder mehrerer Voraussetzungen für die Qualifikation der Pensionsabfindung (hier an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH) als Entschädigung iSd Paragraph 32, Ziffer eins, Litera a, EStG 1988 führt nicht zum Verlust der Steuerbarkeit der Zahlung, sondern lediglich zur Versagung der Rechtsfolge der begünstigten Besteuerung. Davon unberührt bleibt die Einordnung der Pensionsabfindung unter die Einkünfte gemäß Paragraph 22, Ziffer 2, EStG 1988.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2005150055.X02Im RIS seit
07.01.2010Zuletzt aktualisiert am
02.11.2016