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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §2 Abs5;Rechtssatz
Zur Frage der Überschreitung der Landeshöchstzahl ist einer Partei Parteiengehör einzuräumen, um diese in die Lage zu versetzen, das Zutreffen dieses Umstandes zu überprüfen und allenfalls Einwendungen dagegen zu erheben (Hinweis E 23. Februar 1994, 93/09/0448; E 15. März 2008, 2005/09/0024). (Hier: Obwohl der Bf diese Unterlassung bereits in der Berufung gerügt hatte, hat die belBeh erstmals im angefochtenen Bescheid die von ihr herangezogenen Überziehungszahlen bekannt gegeben. Damit hat sie dem Bf aber die Möglichkeit genommen, das Zutreffen dieser Voraussetzungen zu prüfen.)
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Verfahrensbestimmungen ParteiengehörEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008090141.X01Im RIS seit
27.01.2010Zuletzt aktualisiert am
02.02.2010