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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass in einem Verfahren betreffend Abweisung eines Antrages auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der erfolgten Zustellung in einer Angelegenheit nach dem AuslBG der Bf nicht in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt wurde, da er eine allenfalls mangelhafte Zustellung des Straferkenntnisses im Rechtsmittelverfahren geltend machen konnte und er auf Grund seines Antrages auf Zustellung des Straferkenntnisses einen Anspruch darauf hat, dass ihm entweder das Straferkenntnis zugestellt wird oder dann, wenn die Behörde die Auffassung vertritt, es sei bereits rechtswirksam zugestellt worden, darüber mit -anfechtbarem - Bescheid abspricht.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008090036.X01Im RIS seit
27.01.2010Zuletzt aktualisiert am
24.03.2010