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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §68 Abs2;Rechtssatz
Die rein fiktive Möglichkeit der Behebung eines Bescheides gemäß § 68 Abs. 2 AVG hat keinen Einfluss auf die Beschwerdelegitimation, würde doch damit jedwede Beschwerdeführung unmöglich gemacht werden.Die rein fiktive Möglichkeit der Behebung eines Bescheides gemäß Paragraph 68, Absatz 2, AVG hat keinen Einfluss auf die Beschwerdelegitimation, würde doch damit jedwede Beschwerdeführung unmöglich gemacht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2005040059.X03Im RIS seit
02.02.2010Zuletzt aktualisiert am
17.02.2010