RS Vwgh 2009/12/11 2009/17/0222

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Veröffentlicht am 11.12.2009
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34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof nicht zuletzt auch für Beschlagnahmeverfahren ausgesprochen hat, macht auch die Zustellung eines Bescheides an eine Person diese nicht zur Partei des Verfahrens, wenn die Voraussetzungen für die Parteistellung objektiv nicht gegeben sind (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 24. November 1993, Zl. 93/02/0259, und vom 24. Juni 1997, Zl. 94/17/0388).Wie der Verwaltungsgerichtshof nicht zuletzt auch für Beschlagnahmeverfahren ausgesprochen hat, macht auch die Zustellung eines Bescheides an eine Person diese nicht zur Partei des Verfahrens, wenn die Voraussetzungen für die Parteistellung objektiv nicht gegeben sind vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 24. November 1993, Zl. 93/02/0259, und vom 24. Juni 1997, Zl. 94/17/0388).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2009170222.X02

Im RIS seit

29.01.2010

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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