RS Vwgh 2009/12/11 2009/17/0222

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.2009
beobachten
merken

Index

34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Dadurch, dass die von der Anordnung der Beschlagnahme des Glücksspielautomaten betroffene beschwerdeführende Partei weder Eigentümerin des genannten Automaten, noch Inhaberin oder Betreiberin dieses Automaten gewesen sei, ergibt sich, dass der beschwerdeführenden Partei im Beschlagnahmeverfahren bezüglich den Automaten keine Parteistellung zukam (insofern unterscheidet sich der hier vorliegende Sachverhalt von jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 24. Juni 1997, Zl. 94/17/0388, zu Grunde lag).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2009170222.X01

Im RIS seit

29.01.2010

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten