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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ForstG 1975 §172 Abs6;Rechtssatz
Beim Wiederaufforstungsauftrag gemäß § 172 Abs. 6 ForstG 1975 handelt es sich um eine vertretbare Leistung. Das Vorbringen, es sei aus nachbarrechtlichen Gründen verwehrt, dem Wiederaufforstungsauftrag zu entsprechen, ist daher im Vollstreckungsverfahren nicht beachtlich (vgl. E 11. Dezember 2009, 2009/10/0214).Beim Wiederaufforstungsauftrag gemäß Paragraph 172, Absatz 6, ForstG 1975 handelt es sich um eine vertretbare Leistung. Das Vorbringen, es sei aus nachbarrechtlichen Gründen verwehrt, dem Wiederaufforstungsauftrag zu entsprechen, ist daher im Vollstreckungsverfahren nicht beachtlich vergleiche E 11. Dezember 2009, 2009/10/0214).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008100146.X02Im RIS seit
24.01.2010Zuletzt aktualisiert am
12.04.2010