RS Vwgh 2009/12/11 2006/10/0146

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Veröffentlicht am 11.12.2009
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/10/0170 E 25. April 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Recht der Partei, bei der Befundaufnahme durch den Amtssachverständigen anwesend zu sein, normiert das Gesetz nicht.

Schlagworte

Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2006100146.X02

Im RIS seit

02.02.2010

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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