RS Vwgh 2009/12/14 AW 2009/12/0017

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Veröffentlicht am 14.12.2009
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Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §8;
ObjektivierungsG Krnt 1992 §14 Abs6;
ObjektivierungsG Krnt 1992 §16 Abs3;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Versagung der Parteistellung und Zustellung einer Berufungsentscheidung iA Betrauung mit der Funktion des Bezirkshauptmannes - Ein Bescheid, mit dem ein Begehren auf Zuerkennung (Feststellung) der Parteistellung sowie auf Zustellung des die Sache abschließend erledigenden Bescheides versagt wird, ist keinem solchen Vollzug zugänglich. Schon deshalb kann dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung kein Erfolg beschieden sein (vgl. B 17. Jänner 2007, AW 2007/05/0002).Nichtstattgebung - Versagung der Parteistellung und Zustellung einer Berufungsentscheidung iA Betrauung mit der Funktion des Bezirkshauptmannes - Ein Bescheid, mit dem ein Begehren auf Zuerkennung (Feststellung) der Parteistellung sowie auf Zustellung des die Sache abschließend erledigenden Bescheides versagt wird, ist keinem solchen Vollzug zugänglich. Schon deshalb kann dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung kein Erfolg beschieden sein vergleiche B 17. Jänner 2007, AW 2007/05/0002).

Schlagworte

Nichtvollstreckbare Bescheide Vollzug Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:AW2009120017.A01

Im RIS seit

26.03.2010

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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