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L55009 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz WienNorm
AVG §38;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2878/79 E 26. Februar 1981 VwSlg 10383 A/1981 RS 2Stammrechtssatz
Unter einer Vorfrage iSd §§ 38 und 69 Abs 1 lit c AVG ist eine für die Entscheidung der VerwBeh präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage - als Gegenstand eines rechtsfeststellenden oder rechtsgestaltenden Abspruches - von einer anderen VerwBeh oder von einem Gericht oder auch von derselben Behörde jedoch in einem anderen Verfahren, zu entscheiden ist.Unter einer Vorfrage iSd Paragraphen 38 und 69 Absatz eins, Litera c, AVG ist eine für die Entscheidung der VerwBeh präjudizielle Rechtsfrage zu verstehen, über die als Hauptfrage - als Gegenstand eines rechtsfeststellenden oder rechtsgestaltenden Abspruches - von einer anderen VerwBeh oder von einem Gericht oder auch von derselben Behörde jedoch in einem anderen Verfahren, zu entscheiden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009100187.X02Im RIS seit
30.12.2009Zuletzt aktualisiert am
01.02.2012