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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1 impl;Rechtssatz
Überlässt ein Rechtsanwalt nach Unterfertigung eines Schriftsatzes dessen Postaufgabe einer verlässlichen Kanzleikraft und unterläuft dieser hiebei ein Versehen, so liegt dem Rechtsanwalt grundsätzlich keine Verletzung der Sorgfaltspflicht zur Last (Hinweis B 19. März 2001, 2001/20/0052), es sei denn, er hätte gegen seine Überwachungspflicht verstoßen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009180353.X01Im RIS seit
13.04.2010Zuletzt aktualisiert am
05.03.2012