RS Vwgh 2009/12/15 2009/05/0324

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.2009
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/05/0341 2009/05/0325

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/05/0098 E 19. Februar 1991 RS 3

Stammrechtssatz

Durch die bloße Ausfertigung des Beschlusses des Gemeinderates über die Berufung durch den Bürgermeister ist ein Mitwirken an der Erlassung des Berufungsbescheides nicht gegeben, sodaß die geltend gemachte Befangenheit nicht vorliegt.

Schlagworte

Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2009050324.X01

Im RIS seit

10.03.2010

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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