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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/08/0139 E 12. Mai 1992 RS 3Stammrechtssatz
Bei Heranziehung eines nichtamtlichen Sachverständigen hat die Behörde aufzuzeigen, daß Amtssachverständige nicht zur Verfügung standen oder die Besonderheit des Falles die Heranziehung eines nichtamtlichen Sachverständigen gebot (Hinweis E 3.3.1987, 85/07/0343).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009050303.X02Im RIS seit
24.01.2010Zuletzt aktualisiert am
11.03.2010