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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/05/0258Rechtssatz
Allein die Mitteilung der Bescheiderlassung durch Versendung eines e-mails durch den Zustellungsbvollmächtigten an die Partei ohne weitere Überprüfung der erfolgreichen Übermittlung ist ein Verhalten, das nicht mehr als bloß minderer Grad des Versehens zu beurteilen ist, weil es beim Absenden von e-mails zu Fehlern kommen kann (Hinweis E vom 22. Februar 2006, 2005/09/0015).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009050257.X02Im RIS seit
10.03.2010Zuletzt aktualisiert am
25.08.2015