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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §63 Abs5;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/05/0258Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/01/0350 E 8. September 1999 RS 1Stammrechtssatz
Ein Verschulden des Vertreters ist einem Verschulden des Vertretenen gleichzusetzen. Dies gilt auch bei Erteilung einer Vollmacht für die Zustellung von Postsendungen hinsichtlich der Verletzung von durch die Übernahme von Poststücken ausgelösten Pflichten (hier: Der als Zustellungsbevollmächtigter bestellte Rechtsanwalt hat es unterlassen, die von ihm vertretene Partei von der die Berufungsfrist auslösenden Zustellung des Bescheides der Behörde erster Instanz zu verständigen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009050257.X01Im RIS seit
10.03.2010Zuletzt aktualisiert am
25.08.2015