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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Liegt eine ausdrückliche Bauanzeige vor, so ist diese im Verfahren nach § 15 NÖ BauO 1996 zu erledigen. Widerspricht das angezeigte Vorhaben den dort genannten Bestimmungen, so hat die Baubehörde das Vorhaben mit Bescheid gemäß § 15 Abs. 3 NÖ BauO 1996 zu untersagen (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 17. März 2006, Zl. 2005/05/0011). Eine Parteistellung des Nachbarn in diesem Verfahren gibt es nicht.Liegt eine ausdrückliche Bauanzeige vor, so ist diese im Verfahren nach Paragraph 15, NÖ BauO 1996 zu erledigen. Widerspricht das angezeigte Vorhaben den dort genannten Bestimmungen, so hat die Baubehörde das Vorhaben mit Bescheid gemäß Paragraph 15, Absatz 3, NÖ BauO 1996 zu untersagen (Hinweis auf das hg. Erkenntnis vom 17. März 2006, Zl. 2005/05/0011). Eine Parteistellung des Nachbarn in diesem Verfahren gibt es nicht.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008050258.X02Im RIS seit
21.01.2010Zuletzt aktualisiert am
07.02.2014