RS Vwgh 2009/12/15 2007/05/0057

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.2009
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Feststellung der Eigentumsverhältnisse ist eine bei Erlassung des Bauauftrags zu beachtende zivilrechtliche Vorfrage iSd § 38 AVG. Da das vom Bauauftrag erfasste Wohngebäude des Beschwerdeführers nicht nur die in seinem Eigentum stehenden Grundstücke, sondern auch einen Teil des Grundstücks der mitbeteiligten Marktgemeinde in Anspruch nimmt, ist entscheidungswesentlich, ob der Beschwerdeführer auch Eigentümer der auf dem zuletzt genannten Grundstück errichteten Bauteile geworden ist. Diesbezüglich geht es um die Beurteilung der Eigentumsverhältnisse am überbauten Grund, wofür die allgemeinen Regeln der §§ 415, 416 ABGB einschlägig sind; wurde der Beschwerdeführer durch den Grenzüberbau gemäß §§ 415 und 416 ABGB Eigentümer der überbauten Grundstücksteile, sind selbst die Mappengrenzen eines in den Grenzkataster eingetragenen Grundstückes richtig zu stellen (Hinweis E vom 10. September 2008, 2007/05/0206 samt der dort zitierten Literatur und Judikatur).Die Feststellung der Eigentumsverhältnisse ist eine bei Erlassung des Bauauftrags zu beachtende zivilrechtliche Vorfrage iSd Paragraph 38, AVG. Da das vom Bauauftrag erfasste Wohngebäude des Beschwerdeführers nicht nur die in seinem Eigentum stehenden Grundstücke, sondern auch einen Teil des Grundstücks der mitbeteiligten Marktgemeinde in Anspruch nimmt, ist entscheidungswesentlich, ob der Beschwerdeführer auch Eigentümer der auf dem zuletzt genannten Grundstück errichteten Bauteile geworden ist. Diesbezüglich geht es um die Beurteilung der Eigentumsverhältnisse am überbauten Grund, wofür die allgemeinen Regeln der Paragraphen 415, 416, ABGB einschlägig sind; wurde der Beschwerdeführer durch den Grenzüberbau gemäß Paragraphen 415 und 416 ABGB Eigentümer der überbauten Grundstücksteile, sind selbst die Mappengrenzen eines in den Grenzkataster eingetragenen Grundstückes richtig zu stellen (Hinweis E vom 10. September 2008, 2007/05/0206 samt der dort zitierten Literatur und Judikatur).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2007050057.X01

Im RIS seit

21.01.2010

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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