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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §3;Rechtssatz
Bei einem Stock-Options-Modell ist der Mitarbeiter berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Anteile am Unternehmen zum Ausübungspreis zu erwerben; die Entscheidung, das Optionsrecht auszuüben, ist damit von der Kursentwicklung abhängig (vgl. Doralt, EStG11, § 3 Tz 91/19).Bei einem Stock-Options-Modell ist der Mitarbeiter berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Anteile am Unternehmen zum Ausübungspreis zu erwerben; die Entscheidung, das Optionsrecht auszuüben, ist damit von der Kursentwicklung abhängig vergleiche Doralt, EStG11, Paragraph 3, Tz 91/19).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006130136.X03Im RIS seit
28.01.2010Zuletzt aktualisiert am
20.10.2015