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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §12 Abs3 idF 2006/I/090;Rechtssatz
Soweit der Beschwerdeführer Prognosen über zukünftige Entwicklungen, insbesondere seines gesundheitlichen Zustandes, als Ausübung von Ermessen deutet, verkennt er das Wesen der Prognose, die darin besteht, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit oder Sicherheit den zukünftigen Verlauf zu objektivieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120185.X07Im RIS seit
15.01.2010Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012