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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs3;Rechtssatz
Einer nach § 12 Abs. 3 LDG 1984 (wie nach § 14 Abs. 3 BDG 1979) erforderlichen Prognose ist wesensimmanent, dass sie nur mit hinreichender Wahrscheinlichkeit abgegeben, diesfalls aber dann dem Verfahren zugrunde gelegt werden kann.Einer nach Paragraph 12, Absatz 3, LDG 1984 (wie nach Paragraph 14, Absatz 3, BDG 1979) erforderlichen Prognose ist wesensimmanent, dass sie nur mit hinreichender Wahrscheinlichkeit abgegeben, diesfalls aber dann dem Verfahren zugrunde gelegt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2008120185.X04Im RIS seit
15.01.2010Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012