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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §25 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/20/0268 E 24. Juni 2009 RS 2 (Hier: Neben der Frage der Staatsangehörigkeit des Asylwerbers ist die Frage offen, ob der Asylwerber im Jahr 1986 oder im Jahr 1976 geboren ist.)Stammrechtssatz
Hat die Annahme der belBeh, der Asylwerber sei entgegen seinen Angaben bereits volljährig, keine tragfähige Grundlage, so lässt sich noch nicht abschließend beurteilen, ob die Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides an den Asylwerber persönlich wirksam erfolgen konnte und die belBeh damit zu einer meritorischen Erledigung der Berufung berechtigt war (Hinweis E 22. November 2005, 2005/01/0415).
Schlagworte
Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde Begründung Begründungsmangel Minderjährige Besondere Rechtsgebiete Handlungsfähigkeit ProzeßfähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2006200599.X01Im RIS seit
02.02.2010Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010