RS Vwgh 2009/12/17 2009/16/0196

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Veröffentlicht am 17.12.2009
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

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Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2009/16/0201 E 27. Jänner 2010

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/13/0071 E 20. Juli 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Der Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und möglichen Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Im Abrechnungsbescheid sind umstrittene abgabenrechtliche Gebarungsakte schlechthin zu klären, nicht jedoch die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen (Hinweis E 23.1.1996, 93/14/0089 ff, 12.11.1997, 96/16/0285 und 28.10.1998, 97/14/0160).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2009160196.X01

Im RIS seit

29.01.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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