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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §140 Abs1;Rechtssatz
Die Unterhaltsleistung der Bfin durch Betreuung ihres Kindes im Haushalt bedeutet für sich allein noch nicht, dass Kosten, die infolge des Kindergartenbesuches der Tochter der Bfin während ihrer Tätigkeit an der Österreichischen Botschaft im Ausland entstanden sind, schon deshalb auf den öffentlich-rechtlichen Dienstgeber überwälzt werden könnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2005060391.X04Im RIS seit
28.01.2010Zuletzt aktualisiert am
03.03.2010