RS Vwgh 2009/12/18 2008/02/0389

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Veröffentlicht am 18.12.2009
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Es kommt auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides an. Änderungen der Rechtslage nach Erlassung des angefochtenen Bescheides - selbst wenn diese auf die Zeit vor der Erlassung des Bescheides zurückwirken - kann der VwGH bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigen. Eine spätere Änderung der Sach- und Rechtslage zur Zeit der Erlassung des Bescheides macht den Bescheid allein deshalb noch nicht rechtswidrig.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008020389.X02

Im RIS seit

15.01.2010

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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