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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Das gegen einen Fremden verhängte Aufenthaltsverbot ist vor Eintritt seiner Rechtskraft nicht durchsetzbar (vgl. § 67 Abs 1 erster Satz FrPolG 2005).Das gegen einen Fremden verhängte Aufenthaltsverbot ist vor Eintritt seiner Rechtskraft nicht durchsetzbar vergleiche Paragraph 67, Absatz eins, erster Satz FrPolG 2005).
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009210375.X02Im RIS seit
28.04.2010Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010