Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann auch einer "in Briefform gekleideten Mitteilung" Bescheidcharakter zukommen, wenn diese nach ihrem Inhalt eine normative Erledigung im Einzelfall darstellt und die Behörde nach der anzuwendenden Rechtslage einen Bescheid zu erlassen hatte (Hinweis: E 16. Mai 2001, 2001/08/0046).
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2009080064.X01Im RIS seit
29.01.2010Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013