RS Vwgh 2009/12/22 2009/08/0064

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Veröffentlicht am 22.12.2009
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann auch einer "in Briefform gekleideten Mitteilung" Bescheidcharakter zukommen, wenn diese nach ihrem Inhalt eine normative Erledigung im Einzelfall darstellt und die Behörde nach der anzuwendenden Rechtslage einen Bescheid zu erlassen hatte (Hinweis: E 16. Mai 2001, 2001/08/0046).

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2009080064.X01

Im RIS seit

29.01.2010

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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