RS Vwgh 2009/12/22 2008/21/0452

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.2009
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §45;
FrG 1997 §7 Abs4 Z4;
NAG 2005 §60 Abs1 Z3 idF 2005/I/157;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/21/0453

Rechtssatz

Eine Bindung der Behörde an die in früheren Verfahren gemäß § 60 Abs 1 Z 3 NAG 2005 vertrete Auffassung, dass keine begründeten Zweifel am Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit des Fremden bestehen, besteht nicht. (Hier: Die Behörde legte nachvollziehbar dar, weshalb sie Zweifel an der Selbständigkeit der vom Fremden ausgeübten Erwerbstätigkeit hatte.)Eine Bindung der Behörde an die in früheren Verfahren gemäß Paragraph 60, Absatz eins, Ziffer 3, NAG 2005 vertrete Auffassung, dass keine begründeten Zweifel am Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit des Fremden bestehen, besteht nicht. (Hier: Die Behörde legte nachvollziehbar dar, weshalb sie Zweifel an der Selbständigkeit der vom Fremden ausgeübten Erwerbstätigkeit hatte.)

Schlagworte

Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Diverses VwRallg10/1/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2008210452.X01

Im RIS seit

28.01.2010

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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