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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2008/21/0534Rechtssatz
Die von der belBeh anlässlich der Aktenvorlage erstattete Stellungnahme nimmt ausschließlich (sowohl formell als auch inhaltlich) nur Bezug auf den vom Fremden gestellten Antrag, der gegen den angefochtenen Bescheid gerichteten Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, nicht aber auch zum in der Beschwerde selbst enthaltenen Vorbringen. Für die Bewilligung des Begehrens der belBeh auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes für eine solche Stellungnahme findet sich im Gesetz aber keine Grundlage (Hinweis E 24. Jänner 1978, 2277, 2278/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007210006.X04Im RIS seit
03.02.2010Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010