Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2005/I/103;Rechtssatz
Die faktische Unkenntnis der relevanten Vorgänge oder eine bloß interne Aufgabenteilung ohne gleichzeitige Einrichtung eines Kontrollsystems zur Überwachung der erteilten Weisungen vermögen verwaltungsstrafrechtlich nicht zu exkulpieren (vgl. E 15. Oktober 2009, 2009/09/0186).Die faktische Unkenntnis der relevanten Vorgänge oder eine bloß interne Aufgabenteilung ohne gleichzeitige Einrichtung eines Kontrollsystems zur Überwachung der erteilten Weisungen vermögen verwaltungsstrafrechtlich nicht zu exkulpieren vergleiche E 15. Oktober 2009, 2009/09/0186).
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008090178.X01Im RIS seit
14.02.2010Zuletzt aktualisiert am
08.04.2010