Index
41/02 StaatsbürgerschaftNorm
ASVG §293 Abs1;Rechtssatz
Die Verleihungsvoraussetzung des § 10 Abs. 1 Z. 7 StbG kommt auch bei minderjährigen Verleihungswerbern zur Anwendung. Gemäß § 10 Abs. 5 erster Satz StbG können auch Einkünfte aus gesetzlichen Unterhaltsansprüchen als Nachweis eines gesicherten Lebensunterhaltes dienen. Bei einem gemeinsamen Haushalt ist unter Berücksichtigung der zu versorgenden Personen zu prüfen, ob das Haushaltseinkommen den "Haushaltsrichtsatz" nach § 293 Abs. 1 ASVG erreicht (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 28. Oktober 2009, Zl. 2007/01/0944, und vom 16. Dezember 2009, Zl. 2007/01/1276).Die Verleihungsvoraussetzung des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 7, StbG kommt auch bei minderjährigen Verleihungswerbern zur Anwendung. Gemäß Paragraph 10, Absatz 5, erster Satz StbG können auch Einkünfte aus gesetzlichen Unterhaltsansprüchen als Nachweis eines gesicherten Lebensunterhaltes dienen. Bei einem gemeinsamen Haushalt ist unter Berücksichtigung der zu versorgenden Personen zu prüfen, ob das Haushaltseinkommen den "Haushaltsrichtsatz" nach Paragraph 293, Absatz eins, ASVG erreicht vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 28. Oktober 2009, Zl. 2007/01/0944, und vom 16. Dezember 2009, Zl. 2007/01/1276).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007011136.X02Im RIS seit
18.02.2010Zuletzt aktualisiert am
01.07.2010