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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
ASVG §293;Rechtssatz
Für eine Unterschreitung der vom Gesetzgeber herangezogenen Richtsätze besteht nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 5 StbG keine Grundlage (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. Oktober 2009, Zl. 2007/01/0295).Für eine Unterschreitung der vom Gesetzgeber herangezogenen Richtsätze besteht nach dem Wortlaut des Paragraph 10, Absatz 5, StbG keine Grundlage vergleiche das hg. Erkenntnis vom 28. Oktober 2009, Zl. 2007/01/0295).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007010466.X02Im RIS seit
18.02.2010Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011