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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
AlVG 1977 §36a Abs3 Z1;Rechtssatz
Zu den steuerfreien Bezügen gemäß § 29 Z 1 zweiter Satz EStG 1988, die gemäß § 36a Abs. 3 Z 1 AlVG zum Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 hinzuzurechnen sind, zählen auch Bezüge, die an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person gewährt werden (Hinweis: E 24. Jänner 2006, 2004/08/0213, zu Unterhaltsleistungen des geschiedenen Ehepartners).Zu den steuerfreien Bezügen gemäß Paragraph 29, Ziffer eins, zweiter Satz EStG 1988, die gemäß Paragraph 36 a, Absatz 3, Ziffer eins, AlVG zum Einkommen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, EStG 1988 hinzuzurechnen sind, zählen auch Bezüge, die an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person gewährt werden (Hinweis: E 24. Jänner 2006, 2004/08/0213, zu Unterhaltsleistungen des geschiedenen Ehepartners).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009080069.X02Im RIS seit
19.02.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015