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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §19 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/21/0641 E 18. Februar 2009 RS 1 (Hier: Eine bloße Ladung zum persönlichen Erscheinen "auf Vorrat" liegt angesichts der Durchsetzbarkeit einer asylrechtlichen Ausweisung nicht vor.)Stammrechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Fremdenpolizeibehörde die Ladung des Fremden und dessen persönliches Erscheinen zur Erörterung der Frage, wie er aus Österreich auszureisen gedenke, zu Recht für "nötig" iSd § 19 Abs. 1 erster Satz AVG erachtete (Hinweis E 17. Juli 2008, 2008/21/0055).Ausführungen dazu, dass die Fremdenpolizeibehörde die Ladung des Fremden und dessen persönliches Erscheinen zur Erörterung der Frage, wie er aus Österreich auszureisen gedenke, zu Recht für "nötig" iSd Paragraph 19, Absatz eins, erster Satz AVG erachtete (Hinweis E 17. Juli 2008, 2008/21/0055).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010210016.X04Im RIS seit
03.03.2010Zuletzt aktualisiert am
06.10.2011