RS Vwgh 2010/1/27 2010/21/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.2010
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §19 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/21/0641 E 18. Februar 2009 RS 1 (Hier: Eine bloße Ladung zum persönlichen Erscheinen "auf Vorrat" liegt angesichts der Durchsetzbarkeit einer asylrechtlichen Ausweisung nicht vor.)

Stammrechtssatz

Ausführungen dazu, dass die Fremdenpolizeibehörde die Ladung des Fremden und dessen persönliches Erscheinen zur Erörterung der Frage, wie er aus Österreich auszureisen gedenke, zu Recht für "nötig" iSd § 19 Abs. 1 erster Satz AVG erachtete (Hinweis E 17. Juli 2008, 2008/21/0055).Ausführungen dazu, dass die Fremdenpolizeibehörde die Ladung des Fremden und dessen persönliches Erscheinen zur Erörterung der Frage, wie er aus Österreich auszureisen gedenke, zu Recht für "nötig" iSd Paragraph 19, Absatz eins, erster Satz AVG erachtete (Hinweis E 17. Juli 2008, 2008/21/0055).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2010210016.X04

Im RIS seit

03.03.2010

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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