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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §36 Abs1;Rechtssatz
Eine gegen die Fremde erlassene - mit der Zurückweisung des zweiten Antrages auf internationalen Schutz verbundene - Ausweisung ist iSd § 36 Abs 4 erster Satz AsylG 2005 durchsetzbar, weil einer (erst zu erhebenden) Asylgerichtshofsbeschwerde gemäß § 36 Abs 1 zweiter Satz AsylG 2005 die aufschiebende Wirkung nur zukommt, wenn sie vom Asylgerichtshof gemäß § 37 Abs 1 AsylG 2005 zuerkannt wird.Eine gegen die Fremde erlassene - mit der Zurückweisung des zweiten Antrages auf internationalen Schutz verbundene - Ausweisung ist iSd Paragraph 36, Absatz 4, erster Satz AsylG 2005 durchsetzbar, weil einer (erst zu erhebenden) Asylgerichtshofsbeschwerde gemäß Paragraph 36, Absatz eins, zweiter Satz AsylG 2005 die aufschiebende Wirkung nur zukommt, wenn sie vom Asylgerichtshof gemäß Paragraph 37, Absatz eins, AsylG 2005 zuerkannt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2010210016.X01Im RIS seit
03.03.2010Zuletzt aktualisiert am
06.10.2011