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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VolksgruppenG 1976 §4;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass im Hinblick auf die während des Beschwerdeverfahrens erfolgte Beendigung der Amtsperiode des Volksgruppenbeirates und das damit einhergehende Erlöschen der Mitgliedschaft des mit dem bekämpften Bescheides Ernannten zum Beirat eine Rechtsverletzungsmöglichkeit des Beschwerdeführers, der die rechtswidrige Zusammensetzung des Beirates rügt, durch den angefochtenen Bescheid nicht mehr gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008030068.X01Im RIS seit
18.03.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015