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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §13 Abs3;Rechtssatz
Es kommt nicht darauf an, ob der Gewerbetreibende "im Stande wäre", seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Vielmehr ist nach der Judikatur (Hinweis E vom 14.1.2009, Zl. 2008/04/0232) entscheidend, ob er den Zahlungspflichten gegenüber allen Gläubigern auch tatsächlich nachkommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2006040020.X01Im RIS seit
25.02.2010Zuletzt aktualisiert am
22.03.2010