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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §75a Abs2 Z2 litb sublitbb idF 2008/I/147;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2009/12/0080Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass Tätigkeiten im Rahmen der sogenannten Mission ALTHEA (einer vom Rat der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen gemeinsamen militärische Aktion), die ein Beamter als Angestellter eines zu dieser Mission herangezogenen Privatunternehmens erbringt, auch dann nicht unter § 75a Abs. 2 Z. 2 lit. d BDG 1979 idF BGBl. I, Nr. 165/2005 bzw § 75a Abs. 2 Z. 2 lit. b sublit. bb BDG 1979 idF BGBl. I, Nr. 147/2008 zu unterstellen sind, wenn im Rahmen des privaten Dienstverhältnisses keine anderen Tätigkeiten als jene für die Mission ALTHEA erfolgen.Ausführungen dazu, dass Tätigkeiten im Rahmen der sogenannten Mission ALTHEA (einer vom Rat der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen gemeinsamen militärische Aktion), die ein Beamter als Angestellter eines zu dieser Mission herangezogenen Privatunternehmens erbringt, auch dann nicht unter Paragraph 75 a, Absatz 2, Ziffer 2, Litera d, BDG 1979 in der Fassung Bundesgesetzblatt römisch eins, Nr. 165 aus 2005, bzw Paragraph 75 a, Absatz 2, Ziffer 2, Litera b, Sub-Litera, b, b, BDG 1979 in der Fassung Bundesgesetzblatt römisch eins, Nr. 147 aus 2008, zu unterstellen sind, wenn im Rahmen des privaten Dienstverhältnisses keine anderen Tätigkeiten als jene für die Mission ALTHEA erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009120079.X01Im RIS seit
05.03.2010Zuletzt aktualisiert am
28.04.2010