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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §50a Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/12/0220 E 16. Dezember 2009 RS 13Stammrechtssatz
Mögliche positive Auswirkungen des Sabbatical auf die Leistungsfähigkeit und Motivation des Beamten vermögen eine Rechtswidrigkeit des Bescheides nicht aufzuzeigen, der das wichtige dienstliche Interesse an der ständigen Aufrechterhaltung einer personellen Mindestbelegung unter Berücksichtigung langandauernder Ausbildungserfordernisse, bereits bestehender zeitlicher Belastungssituationen und aus personalwirtschaftlicher Sicht notwendiger Einplanungen von Freistellungen auf Grund anderer Rechtsvorschriften als gegeben und dem Abschluss einer Vereinbarung iS des § 78e Abs. 2 dritter Satz BDG 1979 entgegenstehend ansieht. Weder dem Gesetzeswortlaut noch dem Bericht des Verfassungsausschusses zur Dienstrechts-Novelle 2007 (193 BlgNR XXIII. GP 24f) ist zu entnehmen, dass bei Fehlen einer geeigneten Vertretung eine Interessensabwägung mit allenfalls für ein Sabbatical sprechenden dienstlichen Interessen (Gründen) stattzufinden hat.Mögliche positive Auswirkungen des Sabbatical auf die Leistungsfähigkeit und Motivation des Beamten vermögen eine Rechtswidrigkeit des Bescheides nicht aufzuzeigen, der das wichtige dienstliche Interesse an der ständigen Aufrechterhaltung einer personellen Mindestbelegung unter Berücksichtigung langandauernder Ausbildungserfordernisse, bereits bestehender zeitlicher Belastungssituationen und aus personalwirtschaftlicher Sicht notwendiger Einplanungen von Freistellungen auf Grund anderer Rechtsvorschriften als gegeben und dem Abschluss einer Vereinbarung iS des Paragraph 78 e, Absatz 2, dritter Satz BDG 1979 entgegenstehend ansieht. Weder dem Gesetzeswortlaut noch dem Bericht des Verfassungsausschusses zur Dienstrechts-Novelle 2007 (193 BlgNR römisch 23 . Gesetzgebungsperiode 24f) ist zu entnehmen, dass bei Fehlen einer geeigneten Vertretung eine Interessensabwägung mit allenfalls für ein Sabbatical sprechenden dienstlichen Interessen (Gründen) stattzufinden hat.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009120008.X02Im RIS seit
26.02.2010Zuletzt aktualisiert am
27.11.2012