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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §13 Abs1 idF 2008/I/005;Rechtssatz
Die Zustellung darf nur an einer Abgabestelle iSd § 2 Z 4 ZustG erfolgen (vgl. § 13 Abs. 1 erster Satz legcit), wobei die in § 2 Z. 4 ZustG genannten Abgabenstellen in keiner Rangordnung zueinander stehen, und die Auswahl der Abgabestelle, wenn mehrere bestehen, der Behörde überlassen bleibt.Die Zustellung darf nur an einer Abgabestelle iSd Paragraph 2, Ziffer 4, ZustG erfolgen vergleiche Paragraph 13, Absatz eins, erster Satz legcit), wobei die in Paragraph 2, Ziffer 4, ZustG genannten Abgabenstellen in keiner Rangordnung zueinander stehen, und die Auswahl der Abgabestelle, wenn mehrere bestehen, der Behörde überlassen bleibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009070042.X01Im RIS seit
07.05.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015