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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Erfolgte zwar im Verleihungsbescheid an einen der Bewerber keine ausdrückliche Abweisung der Bewerbungen der übrigen Mitbewerber um die schulfeste Stelle, ist aber in der Begründung dieses Bescheides eine Abwägung zwischen den einzelnen Mitbewerbern vorgenommen worden, kann es keinem Zweifel unterliegen, dass der Landesschulrat damit vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zur Parteistellung aller Bewerber und dem Erfordernis, eine Sachentscheidung über alle Bewerbungen zu treffen (Hinweis E vom 22. Februar 1991, 90/12/0286 und E vom 28.Jänner 2004, 2003/12/0036), mit der Verleihung der schulfesten Stelle an einen der Bewerber die Bewerbungen aller anderen Bewerber abgewiesen hat.
Schlagworte
Dienstrecht Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008120140.X02Im RIS seit
27.04.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015