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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/07/0145 E 24. Oktober 1995 RS 3Stammrechtssatz
Stützt die Behörde einen wasserpolizeilichen Auftrag unzutreffend auf § 138 Abs 1 lit a iVm § 32 WRG anstatt richtigerweise auf § 31 Abs 1 iVm § 31 Abs 3 erster Satz erste Alternative WRG, wird der Verpflichtete hiedurch nicht in seinen Rechten verletzt, wenn der von der Behörde festgestellte Sachverhalt geeignet ist, die Verwirklichung verschiedener Verstöße gegen § 31 Abs 1 legcit aufzuzeigen.Stützt die Behörde einen wasserpolizeilichen Auftrag unzutreffend auf Paragraph 138, Absatz eins, Litera a, in Verbindung mit Paragraph 32, WRG anstatt richtigerweise auf Paragraph 31, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 31, Absatz 3, erster Satz erste Alternative WRG, wird der Verpflichtete hiedurch nicht in seinen Rechten verletzt, wenn der von der Behörde festgestellte Sachverhalt geeignet ist, die Verwirklichung verschiedener Verstöße gegen Paragraph 31, Absatz eins, legcit aufzuzeigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2006070140.X01Im RIS seit
03.03.2010Zuletzt aktualisiert am
28.04.2010