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L92055 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe SalzburgNorm
ASVG §144 Abs3;Rechtssatz
Die in § 14 Abs. 1 Z 3 Slbg SHG 1975 genannte "Pflege in Krankenanstalten" ist nur dann der Krankenhilfe zuzuordnen, wenn sie im Zuge einer Heilbehandlung geleistet wird. Dient der Aufenthalt in einer Krankenanstalt jedoch nicht der Wiederherstellung oder Besserung der Gesundheit, sondern ist er wegen des Fehlens einer anderweitigen Möglichkeit der Versorgung eines Pflege- und Hilfsbedürftigen geboten ("Asylierung", in welchem Fall kein Anspruch aus der gesetzlichen Krankenversicherung, zB nach § 144 Abs. 3 ASVG, besteht) so besteht ein Anspruch des Hilfebedürftigen nach § 17 legcit.Die in Paragraph 14, Absatz eins, Ziffer 3, Slbg SHG 1975 genannte "Pflege in Krankenanstalten" ist nur dann der Krankenhilfe zuzuordnen, wenn sie im Zuge einer Heilbehandlung geleistet wird. Dient der Aufenthalt in einer Krankenanstalt jedoch nicht der Wiederherstellung oder Besserung der Gesundheit, sondern ist er wegen des Fehlens einer anderweitigen Möglichkeit der Versorgung eines Pflege- und Hilfsbedürftigen geboten ("Asylierung", in welchem Fall kein Anspruch aus der gesetzlichen Krankenversicherung, zB nach Paragraph 144, Absatz 3, ASVG, besteht) so besteht ein Anspruch des Hilfebedürftigen nach Paragraph 17, legcit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2004100137.X01Im RIS seit
05.03.2010Zuletzt aktualisiert am
18.04.2010