RS Vwgh 2010/1/29 2004/10/0040

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Veröffentlicht am 29.01.2010
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L55001 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Burgenland
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
NatSchG Bgld 1990;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass das Burgenländische Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz einen Anspruch auf Feststellung der gegebenen Natursituation außerhalb eines Bewilligungsverfahrens bzw. nach Abschluss desselben nicht einräumt und die Voraussetzungen der Erlassung eines Feststellungsbescheides auch ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung daher nicht vorliegen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2004100040.X01

Im RIS seit

05.03.2010

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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