Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Ob eine überwiegende Kostentragung vorliegt, hängt davon ab, wie hoch einerseits die gesamten tatsächlichen Unterhaltskosten für ein Kind in einem bestimmten Zeitraum gewesen sind und in welchem Ausmaß andererseits Unterhaltsbeiträge tatsächlich von der unterhaltspflichtigen Person geleistet wurden, wobei den Abgabenbehörden auf Grund der Pflicht zur Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes die Aufgabe zukommt, die Höhe der gesamten Unterhaltskosten festzustellen und diesen Kosten die tatsächlich geleisteten Unterhaltsbeträge gegenüberzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009150209.X05Im RIS seit
26.02.2010Zuletzt aktualisiert am
15.09.2014