Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/15/0001 E 19. November 1998 RS 2Stammrechtssatz
Bei der Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte und nicht auf eine allenfalls nach § 24 BAO zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern (Hinweis EB E 29.5.1990, 90/14/0002), aber auch nicht - wie etwa im Bereich des § 22 BAO - auf das Vorliegen eventueller "außersteuerlicher" Gründe für eine vorgenommene Gestaltung an.Bei der Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte und nicht auf eine allenfalls nach Paragraph 24, BAO zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern (Hinweis EB E 29.5.1990, 90/14/0002), aber auch nicht - wie etwa im Bereich des Paragraph 22, BAO - auf das Vorliegen eventueller "außersteuerlicher" Gründe für eine vorgenommene Gestaltung an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007150194.X03Im RIS seit
03.03.2010Zuletzt aktualisiert am
22.07.2010