Index
21/03 GesmbH-RechtNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/08/0216 E 26. Mai 2004 RS 2 (Hier: Löschung im Firmenbuch)Stammrechtssatz
Eine Beendigung der Geschäftsführertätigkeit wird nicht erst mit der Löschung im Handelsregister wirksam, sondern entweder mit dem Rücktritt des Geschäftsführers (Hinweis E 16.10.2002, 99/03/0451) oder mit Zugang eines Abberufungsbeschlusses der Gesellschafter (Hinweis E 13.8.2003, 2001/08/0194). Im Falle des Konkurses ist der Rücktritt gegenüber dem Masseverwalter zu erklären (Hinweis E 23.10.2002, 2000/08/0141; zu den Anforderungen an Rücktritt und Abberufung eines Geschäftsführers einer GesmbH Hinweis E 13.8.2003, 2001/08/0052).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2007080117.X02Im RIS seit
15.03.2010Zuletzt aktualisiert am
08.07.2010