RS Vwgh 2010/2/18 2008/22/0178

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.2010
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2008/12/0065 E 22. April 2009 RS 1

Stammrechtssatz

Nach § 67 iVm § 56 sowie §§ 37 und 45 Abs. 3 AVG ist den Parteien auch im Berufungsverfahren in gleicher Weise Gelegenheit zu geben, vom Ergebnis der Beweisaufnahme Kenntnis und dazu Stellung zu nehmen. Eine diesbezügliche Verpflichtung besteht für die Berufungsbehörde insofern, als sie ein Ermittlungsverfahren durchführt, weil sie etwa im erstinstanzlichen Bescheid fehlende Feststellungen nachholen will bzw. als sie ihrer Entscheidung in einem wesentlichen Punkt einen anderen Sachverhalt unterstellen will als die Behörde erster Instanz. Diesfalls hat sie den Parteien die beabsichtigten Ergänzungen bzw. Änderungen des maßgeblichen Sachverhaltes vorzuhalten und ihnen Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern.Nach Paragraph 67, in Verbindung mit Paragraph 56, sowie Paragraphen 37 und 45 Absatz 3, AVG ist den Parteien auch im Berufungsverfahren in gleicher Weise Gelegenheit zu geben, vom Ergebnis der Beweisaufnahme Kenntnis und dazu Stellung zu nehmen. Eine diesbezügliche Verpflichtung besteht für die Berufungsbehörde insofern, als sie ein Ermittlungsverfahren durchführt, weil sie etwa im erstinstanzlichen Bescheid fehlende Feststellungen nachholen will bzw. als sie ihrer Entscheidung in einem wesentlichen Punkt einen anderen Sachverhalt unterstellen will als die Behörde erster Instanz. Diesfalls hat sie den Parteien die beabsichtigten Ergänzungen bzw. Änderungen des maßgeblichen Sachverhaltes vorzuhalten und ihnen Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern.

Schlagworte

Sachverhaltsermittlung Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Parteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2008220178.X01

Im RIS seit

16.03.2010

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten