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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/07/0009 E 18. Jänner 1994 RS 1 (Hier: Gutachten eines Sachverständigen)Stammrechtssatz
Dem Gutachten eines agrartechnisch fachkundigen Senatsmitgliedes kann nicht nur mit einem Gegengutachten entgegengetreten werden. Es ist der Partei auch ohne Gegengutachten möglich, Unschlüssigkeiten oder Unvollständigkeiten des Gutachtens aufzuzeigen. Sie kann Gutachten auch durch auf gleicher fachlicher Ebene angesiedelte Argumente bekämpfen.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Parteiengehör ParteieneinwendungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2008070087.X04Im RIS seit
19.03.2010Zuletzt aktualisiert am
06.01.2011