RS Vwgh 2010/2/23 2009/05/0334

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.2010
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/08/0099 E 20. Juni 1985 RS 1 (hier: ohne Klammerausdruck am Ende)

Stammrechtssatz

Die auf § 66 Abs 4 AVG 1950 gestützte Behebung eines rechtskräftigen Teilausspruches durch die Berufungsbehörde belastet diesen Bescheidausspruch mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit. (Rechtsverletzungsmöglichkeit zufolge § 25 AlVG)Die auf Paragraph 66, Absatz 4, AVG 1950 gestützte Behebung eines rechtskräftigen Teilausspruches durch die Berufungsbehörde belastet diesen Bescheidausspruch mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit. (Rechtsverletzungsmöglichkeit zufolge Paragraph 25, AlVG)

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch den Berufungsantrag Umfang der Anfechtung Teilrechtskraft Teilbarkeit der vorinstanzlichen Entscheidung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009050334.X01

Im RIS seit

01.04.2010

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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