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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §37;Rechtssatz
Verfahrensfehler, die materiell-rechtlichen Bescheiden zu Grunde liegen, müssen dann zur Aufhebung des Bescheides führen, wenn diese Verfahrensfehler wesentlich sind, also in ihrer Folge eine Verletzung eines materiellen Rechts, das Gegenstand des Spruches des Gemeindebescheides ist, nicht ausgeschlossen werden kann. Die Aufsichtsbehörde hat daher gegebenenfalls insbesondere auch die Beweiswürdigung der Gemeindebehörde zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass die Aufsichtsbehörde auch berechtigt ist, selbst den maßgebenden Sachverhalt zu klären (vgl. hiezu die bei Hauer, Gemeindeaufsicht, Rz 150, in Klug/Oberndorfer/Wolny, Das österreichische Gemeinderecht, wiedergegebene hg. Rechtsprechung).Verfahrensfehler, die materiell-rechtlichen Bescheiden zu Grunde liegen, müssen dann zur Aufhebung des Bescheides führen, wenn diese Verfahrensfehler wesentlich sind, also in ihrer Folge eine Verletzung eines materiellen Rechts, das Gegenstand des Spruches des Gemeindebescheides ist, nicht ausgeschlossen werden kann. Die Aufsichtsbehörde hat daher gegebenenfalls insbesondere auch die Beweiswürdigung der Gemeindebehörde zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass die Aufsichtsbehörde auch berechtigt ist, selbst den maßgebenden Sachverhalt zu klären vergleiche hiezu die bei Hauer, Gemeindeaufsicht, Rz 150, in Klug/Oberndorfer/Wolny, Das österreichische Gemeinderecht, wiedergegebene hg. Rechtsprechung).
Schlagworte
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde (siehe auch B-VG Art118 Abs2 und Abs3) Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Zuständigkeit der Vorstellungsbehörde Verhältnis zwischen gemeindebehördlichem Verfahren und Vorstellungsverfahren Rechtsstellung der Gemeinde im Vorstellungsverfahren Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde ErsatzbescheidEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009050234.X03Im RIS seit
11.03.2010Zuletzt aktualisiert am
13.05.2016